Themen im Bundestag.

 unIch finde, sozialdemokratische Politik muss die grundlegenden Werte des Zusammenlebens einer Gesellschaft widerspiegeln und für deren Erhalt kämpfen. Dazu gehört für mich vor allem eine Überzeugung: Alle Menschen sind gleich. Gleichheit bedeutet für mich aber nicht nur die Gleichheit vor dem Gesetz sondern auch das Recht auf gleiche Bildung, das Recht auf politische wie gesellschaftliche Teilhabe sowie das Recht eines jeden Menschen auf Selbstbestimmung und freie Entfaltungsmöglichkeiten. Die Kombination dieser Werte verkörpert für mich ausschließlich die SPD, der ich seit 1994 angehöre.

Mein politisches Engagement in Berlin und im Wahlkreis steht klar und nachvollziehbar in Einklang mit meiner politischen Haltung. Das ist mir wichtig. Ich habe mich sehr bewusst für die Mitarbeit in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages entschieden: den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (FSFJ), den Petitions-Ausschuss und, seit meiner Berufung zum Patientenbeauftragten der Bundesregierung, den Ausschuss für Gesundheit. 

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Für die Arbeit im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (FSFJ) des Deutschen Bundestages habe ich mich sehr bewusst entschieden. Als zuständiger Berichterstatter der FSFJ-Arbeitsgruppe meiner Fraktion für die Themen „Haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagshilfen“ sowie „Klimaschutz und Energie“ verstehe ich mich als leidenschaftlicher Interessensvertreter der Familien und der jungen Erwachsenen in Deutschland.

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Mir ist wichtig, dass die Anliegen unserer Jugendlichen in die Politik getragen werden. Junge Menschen sollen ihr Leben frei und selbstbestimmt gestalten – sei es im Alltag oder im Berufsleben. Dafür benötigen sie von der Politik die richtigen Rahmenbedingungen.

Ich will mit einer eigenständigen Jugendpolitik Perspektiven schaffen, Freiräume ermöglichen und starke Rechte durchsetzen. Dafür nutze ich jede Möglichkeit des Dialogs mit jungen Menschen sowohl in Berlin als auch im Kreis Herford und der Stadt Bad Oeynhausen.

Wie die Jugend ist auch die Kindheit eine eigenständige Lebensphase. Kinder sollen eigene Rechte haben, andere Kinder erleben, spielen, gut betreut sein und vielfältige Bildungsangebote bekommen. Ich mache mich dafür stark, dass Kinder in sicheren Lebensverhältnissen aufwachsen können.

Neben der Kinder- und Jugendpolitik in unserem Land beschäftigt sich der FSFJ-Ausschusses mit einer ganzen Reihe weiterer, vielfältiger Themen: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichstellungspolitik und Schutz vor Gewalt gegen Frauen, Kinderbetreuung und Kinderschutz, Jugendfreiwilligendienste, Kinder- und Jugendhilfe, gutes Leben und Wohnen für Seniorinnen und Senioren, lebenslanges Lernen – das sind die ständig aktuellen Aufgaben, mit denen wir uns auseinander setzen.

Familie

Familie bedeutet für mich, dass Menschen füreinander Verantwortung übernehmen und füreinander da sind. Dies gilt für mich auch unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder unter einem Dach wohnen. Ich will, dass Familien sicher leben und selbstbestimmt ihre Lebensentscheidungen treffen können. Dafür brauchen sie von der Politik die richtigen Rahmenbedingungen. Besonders die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf ist dabei ein entscheidender Faktor, für den ich mich politisch engagiere.

Senioren und Seniorinnen

Ältere Menschen sollen sich in unserer Gesellschaft wohlfühlen. Sie sollen teilhaben, gesund altern und selbstbestimmt leben können. Besonders am Herzen liegt mir das Miteinander der Generationen.

Frauen

Wir alle wollen nach unseren ganz persönlichen Vorstellungen leben – ohne Bevormundung und ohne Benachteiligungen. Wir wollen Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis. 

Kinder-Arztkoffer

Gesundheitsausschuss

Die Gesundheitspolitik ist eines der wichtigsten Politikfelder für die Menschen, sind doch rund 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und etwa jeder sechste Arbeitsplatz in Deutschland ist in der Gesundheitswirtschaft angesiedelt. Entsprechend vielfältig sind die Interessen, mit denen die Gesundheitspolitik konfrontiert ist.

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Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf gute medizinische Versorgung, die Pflege soll den Ansprüchen an ein selbstbestimmtes Leben gerecht werden. Versicherungsbeiträge müssen bezahlbar sein. Angehörige von Gesundheitsberufen sollten ein gerechtes Einkommen und gute Arbeitsbedingungen haben und spätestens Corona hat uns gezeigt, wo es noch Defizite zu beheben gilt. Diese unterschiedlichen Belange muss die Gesundheitspolitik in Einklang bringen. Das Ziel der Gesundheitspolitikerinnen und -politiker ist es, für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu sorgen und zugleich die Solidarmittel der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sorgfältig zu verwenden. Daraus ergibt sich ein ständiger politischer Handlungs- und Regelungsbedarf.

Als Patientenbeauftragter habe ich natürlich hier ein besonderes Augenmerk auf die Belange der Patientinnen und Patienten.

Petitionen

Der Petitionsausschuss ist der Seismograph des Parlaments. Hier nehmen wir gesellschaftliche Veränderung oder die Wirkung beschlossener Gesetze frühzeitig wahr. Die Arbeit reicht von völlig neuer Gesetzgebung, die durch den Ausschuss angestoßen wird, über Nachbesserung bestehender Gesetze bis zur Hilfe im Einzelfall. Laut Grundgesetz hat jeder Bürger das Recht, sich mit seinem Anliegen direkt an den Deutschen Bundestag zu wenden. Im Petitionsausschuss bin ich stellvertretendes Mitglied.

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So vermittelt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zwischen den Behörden und den Menschen mit ihren persönlichen Anliegen bzw. auch Beschwerden. Das geht ganz klassisch per Brief oder über ein Formular im Internet auf der Seite des Deutschen Bundestages. Solche Anliegen gehen dann dem Petitionsausschuss zu, der sich fraktionsübergreifend mit der Thematik auseinandersetzt und konkrete Lösungen beschließen kann. Die inhaltliche Spannweite ist dabei sehr groß. In der Wirkung kann eine Petition aber auch dazu führen, dass konkrete Gesetzgebungen verändert werden.

Im Petitionsausschuss selbst gibt es zu jeder Petition einen entsprechenden Berichterstatter. Wenn eine Petition eingeht, wird sie immer von einem Mitglied der Regierungsfraktionen und einem Mitglied der Opposition bearbeitet. Keine Petition kommt in den Petitionsausschuss, wenn nicht vorher die entsprechende Akte dazu bearbeitet wurde. Die entsprechende Arbeitsgruppe muss koordiniert werden, man muss die Petitionen durchsprechen. 

Für den Ablauf einer Petition gibt es ziemlich klare Regeln. Zunächst wird jede Petition an die zuständige Bundesbehörde oder das zuständige Bundesministerium weitergeleitet. Von dort bekommt der Petitionsausschuss dann eine Stellungnahme. Einige Petitionen können damit schon erledigt werden. In strittigen Fällen hat der Petitionsausschuss aber ziemlich weitreichende Möglichkeiten, Sachverhalte zu klären. Wir haben das Recht, Akten einzusehen und Fachleute aus Behörden anzuhören. Wir können uns bei Terminen vor Ort ein Bild machen und Regierungsmitglieder wegen des Verhaltens von Behörden in den Ausschuss laden.

Viele Fragen rund um das Petitionsrecht erreichen mich auch persönlich bei direkten Kontakten in Bürgersprechstunden, bei Terminen im Wahlkreis, durch Mails, Briefe oder Anrufe. Oftmals kann ich schon direkt helfen, und der Weg über eine unter Umständen langwierige Petition wird abgekürzt.

Aber es gibt auch Anfragen nach Informationen, wie man am besten eine Petition einreicht, worauf man ganz konkret achten muss und vieles mehr. Da gebe ich natürlich gerne Tipps und Anregungen, weil ich möchte, dass die Menschen dieses wichtige Recht – übrigens das einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene – auch wahrnehmen.