Gläserner Abgeordneter

Monatliche Abgeordnetenentschädigung

Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt derzeit monatlich 10.083,47 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Zusätzlich erhalte ich für die Wahrnehmung meiner Funktion als Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen eine ebenfalls steuerpflichtige Aufwandsentschädigung. Diese beträgt derzeit 1.361,27 Euro.

 

Weitere Aspekte des Bundestagsmandats

 sowie des Patientenbeauftragten der Bundesregierung

 

Kranken- und Pflegeversicherung; Beihilfe

Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden.

Amtsausstattung

Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die so genannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. So wie anderen Beschäftigten werden Abgeordneten damit Leistungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt. Neben der Kostenpauschale haben sie Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung. Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen. Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen.

Personalausstattung

Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihm für Mitarbeiter monatlich 22.436 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung (01.03.2020). Diese Summe erhält der Abgeordnete nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeiter unmittelbar.

Altersentschädigung

Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.

Um ihrem Charakter als lückenfüllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 – wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht worden.

Übergangsgeld

Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern.

Wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Die Tätigkeit als Abgeordneter fällt oft in einen Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er in der nächsten Wahlperiode überhaupt wieder gewählt wird. Scheitert seine Wiederwahl, kann er nur in seine vorherige Position zurückkehren. Existiert sein Betrieb aber nicht mehr, hat er nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Auch wer vorher selbständig oder freiberuflich tätig war, muss häufig wieder ganz von vorne anfangen.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte – auch solche aus privaten Quellen – auf das Übergangsgeld angerechnet.

Kostenpauschale

Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung, z.B. in Form von Veranstaltungen. Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.

Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 4.560,59 Euro monatlich.

Büroausstattung

Zur Ausübung ihres Mandats erhalten Abgeordnete Geld- und Sachleistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören zum Beispiel auch die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, E-Mail, Software).

Für ihre Büroausstattung steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, sondern hieraus müssen sich die Mandatsträger ihre Büroausstattung selbst beschaffen. Dazu gehören vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge. Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden.

Dienstreisen

Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten, genau wie ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt. Fahrten in Ausübung seines Mandats – zum Beispiel im Wahlkreis – muss der Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung. Benutzt ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug, den Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden ihm solche Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfall erstattet.

Überbrückungsgeld ('Sterbegeld')

Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, das die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. Das Überbrückungsgeld entspricht der Höhe einer monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Bei einer Dauer der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag von mehr als acht Jahren oder von mehr als zwei Wahlperioden entspricht es dem Eineinhalbfachen der Abgeordnetenentschädigung.

Früher diente das Überbrückungsgeld auch zur Abdeckung von Bestattungskosten („Sterbegeld“). Weil dieses so genannte Sterbegeld bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten aber gänzlich entfallen ist, ist auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten entsprechend um 1.050 € gekürzt worden.

Veröffentlichungspflichtige Angaben für die 20. Wahlperiode

Zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:

Industriemechaniker | 01.12.1998 – 01.10.2009 | Herbert Kannegiesser GmbH, Kannegiesserring 7, 32602 Vlotho 

Frühere Tätigkeit als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:

Mitglied Verwaltungsrat Klinikum Herford | 1999-2009 | Klinik Herford – Anstalt des öffentlichen Rechts, Schwarzenmoorstraße 70, 32049 Herford

Tätigkeit neben dem Mandat als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratendes Gremiums eines Vereins, Verbandes, einer ähnlichen Organisation oder einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung

Mitglied Verwaltungsrat Diakonisches Werk im Kirchenkreis Vlotho e. V. | seit 2015 | Diakonisches Werk im Kirchenkreis Vlotho e. V., Hermann-Löns-Straße 79, 32547 Bad Oeynhausen

Mitglied Beirat Elfriede-Eilers-Stiftung | seit 08/2021 | Elfriede-Eilers-Stiftung, Marktstraße 7, 33602 Bielefeld

Mitglied im Kuratorium des Wittekindshofs – Diakonische Stiftung für Menschen mit Behinderungen | seit 16.09.2022 | Diakonische Stiftung für Menschen mit Behinderungen, Zur Kirche 2, 32549 Bad Oeynhausen

Veröffentlichungspflichtige Angaben in der Funktion als Patientenbeauftragter der Bundesregierung seit 12. Januar 2022

Vorsitz1. Beteiligung mit gesetzlicher Grundlage

Thematik

Art der Beteiligung

Adresse/Sitz der Institution

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Vorsitz im beratenden Beirat

Tempelhofer Weg 62, 12347 Berlin

 Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Vorsitz des Stiftungsrates

 

(vorläufige Anschrift) Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
c/o Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Bundesministerium für Gesundheit
11055 Berlin

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Sitz im Kuratorium

 

Im Mediapark 8,50670 Köln

IQWiG

Antrag auf Beauftragung des Institutes beim GBA

Im Mediapark 8,50670 Köln

Beirat der Gesellschaft für Telematik (gematik)

 

Stimmberechtigtes Mitglied im Beirat der gematik

 

Friedrichstraße 136, 10117 Berlin

Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

Sitz im Kuratorium

Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin

2. Gremien und wiederkehrende Schirmherrschaften ohne gesetzliche Grundlage

Thematik

Art der Beteiligung

Adresse/Sitz der Institution

Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS)

Mitglied im Kuratorium

Alte Jakobstraße 81, 10179 Berlin

Nationales Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE)

Mitglied der Steuerungsgruppe

In den Dauen 6, 53117 Bonn

Gegenstandskatalogs-Kommission des Institutes für medizinische und

pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP)

Mitglied der Gegenstandskatalogs–Kommission

 

Fort Malakoff, Rheinstraße 4 F, 55116 Mainz

Der Initiative „Deutschland erkennt Sepsis“ des APS

Schirmherrschaft

APS: Alte Jakobstraße 81, 10179 Berlin

Weisse Liste

Schirmherrschaft

Carl-Bertelsmann-Straße 256
33311 Gütersloh

Allianz für

Gesundheitskompetenz

Mitglied

/

Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“ der  BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der ­Seniorenorganisationen e.V.

Schirmherrschaft

BAGSO e.V.: Noeggerathstraße 49, 53111 Bonn

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Unterzeichner und Unterstützer

Koordinierungsstelle für Hospiz- u. Palliativversorgung in Deutschland: Aachener Str. 5, 10713 Berlin

3.  Jurymitglied/ Teilnahme an Preisverleihungen

Thematik

Art der Beteiligung

Adresse/Sitz der Institution

Verband der Ersatzkassen (vdek) Zukunftspreis

Jurymitglied

Askanischer Platz 1, 10963 Berlin

Lohfert-Preis der Christoph Lohfert Stiftung

Jurymitglied

Am Kaiserkai 19, 20457 Hamburg

Berliner Gesundheitspreis der AOK

Jurymitglied

Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin