Kreis Herford/Bad Oeynhausen. Der Deutsche Bundestag hat für ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm XV im Haushalt 2026 50 Millionen Euro bereitgestellt. Das teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze mit. „Gefördert werden Maßnahmen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege. Antragssteller und Projektträger können die Länder beziehungsweise andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen sein", so Schwartze weiter. Für die Antragstellung sei allerdings Eile geboten.
„Der Ablauf sieht wie folgt aus: Der Antrag wird vom Projektträger ausgefüllt und an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet. Diese stellt die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals fest und leitet den Antrag mit ihrer Stellungnahme an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weiter", erklärt Schwartze. Die Anträge samt Stellungnahme müssen bis zum 2. Oktober beim BKM eingegangen sein. Dabei gelte es zu beachten, dass die internen Fristen der Landesbehörden gegebenenfalls bereits deutlich früher enden können.
Trotz des engen Zeithorizonts ermutigt Schwartze alle potenziellen Antragstellerinnen und Antragsteller im Kreis Herford und in Bad Oeynhausen, die Frist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen: „Unsere historische Bausubstanz ist ein wertvolles Stück Heimat. Mit dem Sonderprogramm XV stellt der Bund 50 Millionen Euro bereit, um genau diese bedeutenden Denkmäler zu sichern und zu restaurieren."
Der Bund übernehme insgesamt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, so Schwartze weiter. Die Höhe der Förderfähigkeit setze die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. „Die übrigen 50 Prozent müssen als Kofinanzierung anderweitig organisiert werden, etwa über das Land, die Kommune, Stiftungen oder private Dritte. Eine Kofinanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich leider nicht möglich."
Nicht förderfähig sind demgegenüber Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen. Die Details regeln die Fördergrundsätze, die vom BKM veröffentlicht wurden. In Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Behörde die Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg. Dort sind auch die notwendigen Beratungen zu den Projekten sowie weitere Informationen zu einer möglichen internen Frist erhältlich.