Heute stimmen wir im Bundestag über Änderungen zum Infektionsschutzgesetz ab, in dem u.a. die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie geregelt sind. Ohne gesetzgeberisches Handeln würden alle Maßnahmen zum 20. März auslaufen. Deshalb werde ich diesen Änderungen zustimmen, gebe aber eine Persönliche Erklärung ab, dass es meiner Ansicht nach sachgemäß gewesen wäre, die bisherigen Maßnahmen zu verlängern. Über ein solches Vorgehen konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden. Die Pandemie entwickelt sich mit Rekord-Inzidenzen dynamisch und weist einen anhaltenden Aufwärtstrend auf. Deutschland verzeichnet in dieser Woche erstmals die höchsten Infektionszahlen innerhalb Europas. Der ExpertInnen-Rat der Bundesregierung hat deshalb nachdrücklich dafür plädiert, weiterhin Instrumente bereitzustellen, um in den Ländern ad hoc Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können. Dies hätten wir als SPD-Fraktion im Bundestag gerne vollumfänglich im Infektionsschutzgesetz umgesetzt. In der Koalition konnten wir uns lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen verständigen. Mit der Hot Spot-Regelung konnten wir dennoch sicherstellen, dass einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt begegnet werden kann. So können die Landesparlamente weitergehende Maßnahmen beschließen. Dieser Kompromiss war notwendig, weil sonst die bestehende Grundlage für alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wäre. Das hätte gravierende Folgewirkungen für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaftskraft unseres Landes. Aus diesem Grund stimme ich dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zu und gehe davon aus, dass die Länder bei Bedarf voll umfänglich von den Hot Spot-Regelungen Gebrauch machen. Sollte sich die Infektionslage weiterhin verschlechtern, setze ich mich dafür ein und vertraue darauf, dass der Deutsche Bundestag schnell über eine erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten wird.
Meine Persönliche Erklärung im Wortlaut als PDF: